Neue Vorgaben: So teuer wird es für GKV-Versicherte ab 2025

Ein kinderloser Durchschnittverdiener zahlt ab Januar 128 Euro im Monat oder 1.536 Euro im Jahr mehr für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Dies zeigen Berechnungen des PKV-Verbandes.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Bundesanzeiger den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2025 bekanntgegeben. Dieser steigt demnach ab Januar auf 2,5 Prozent. Die Festlegung erfolgte nach Auswertung der Ergebnisse aus den Sitzungen des Schätzerkreises Mitte Oktober, heißt es.

Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent klettert der durchschnittliche Gesamtbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) damit auf 17,1 Prozent.

Da sich auch das Kabinett nach einer mehrwöchigen Hängepartie auf neue Rechengrößen in der Sozialversicherung geeinigt hat (VersicherungsJournal 6.11.202413.9.2024), sind nun konkrete Berechnungen möglich, welche mittleren Mehrkosten auf GKV-Versicherte zukommen.

Durchschnittseinkommen und Einkünfte an der Beitragsbemessungsgrenze

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) hat errechnet, dass sich der GKV-Beitrag eines Durchschnittsverdieners, der ein monatliches Bruttoeinkommen von 4.208 Euro erhält, ab Januar von 616 Euro auf 720 Euro im Monat erhöht.

In der Pflegeversicherung, deren Beitragssatz für Kinderlose laut einer Bundestagsvorlage des BMG von Ende Oktober zum Jahresbeginn von 4,0 auf 4,15 Prozent steigt, zahlt er dann 175 Euro.

Damit muss ein kinderloser Durchschnittverdiener ab 2025 monatlich 895 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung auf den Tisch legen. Dies entspricht einer Mehrbelastung von 128 Euro im Monat oder 1.536 Euro im Jahr.

Für kinderlose Versicherte mit Einkünften an der Beitragsbemessungsgrenze, die künftig bei 5.512,50 Euro im Monat liegt , steigt der Monatsbeitrag in der GKV um 11,7 Prozent auf 943 Euro und in der Pflegeversicherung um rund 10,6 Prozent auf 229 Euro. Insgesamt zahlen sie ab 2025 monatlich 1.172 Euro und müssen somit ein Plus von 121 Euro im Monat oder 1.452 Euro im Jahr hinnehmen.

Die Krankenkassen weichen vom Durchschnitt teilweise stark ab

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 2,5 Prozent ist für den einzelnen Versicherten nicht maßgeblich, Hier zählt, was die jeweilige Kasse tatsächlich verlangt.

Nach aktuellem Stand vom 1. November werden von den Krankenkasse neben dem einheitlichen Grundbeitrag von 14,6 Prozent bis zu 3,9 Prozent Zusatzbeitrag (BKK Pfalz) erhoben (6.11.2024). Somit zahlen Mitglieder dieser Kasse insgesamt 18,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens.

Dies kostet den Durchschnittsverdiener also 778,48 Euro monatlich statt 720 Euro beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Der Höchstbeitrag liegt mit 1.019,85 um 76,85 Euro über dem Beitrag mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag.

Die Differenz zwischen den günstigsten und den teuersten überregionalen Anbietern beläuft sich auf drei Prozentpunkte. Das sind für den Durchschnittverdiener 126,24 Euro monatlich (1.514,88 pro Jahr) und beim Höchstbeitrag 165,38 Euro monatlich (1.984,50 Euro).

Bei den Angaben zur Beitragshöhe ist zu beachten, dass Arbeitnehmer und pflichtversicherte Rentner einen Zuschuss erhalten.

Vergleich zum Durchschnittsbeitrag für Erwachsene in der PKV

Der PKV-Verband spricht selbst von einem „Äpfel-Birnen-Vergleich“, stellt diesen Zahlen dennoch den hochgerechneten neuen Durchschnittsbeitrag für Erwachsene in der privaten Krankenversicherung (PKV) gegenüber. Dieser beträgt ab 2025 inklusive der angekündigten Beitragsanpassungen zum 1. Januar rund 623 Euro im Monat.

Für privatversicherte Arbeitnehmer sei der Vergleich mit den GKV-Beiträgen für Durchschnittsverdiener in Höhe von 720 Euro weniger, sondern der Vergleich mit GKV-Beiträgen an der Bemessungsgrenze in Höhe von 943 Euro für eine gewisse Einordung relevant, heißt es.

Nachträgliche Ergänzung vom 11. November 2024, 11.30 Uhr:

Der PKV-Verband teilt mit, dass kurz nach Versendung des Zahlenmaterials zu den GKV-Beiträgen der Bundesgesundheitsminister seine Pläne abrupt geändert habe. „Weil nach dem Bruch der Ampelkoalition keine Mehrheit mehr für die geplante Gesetzesänderung zur Anhebung des SPV-Beitragssatzes um 0,15 Punkte besteht, will das BMG den Beitragssatz nun auf dem Verordnungsweg anheben – sogar um 0,2 Prozentpunkte“, heißt es.

Damit muss ein kinderloser Durchschnittverdiener ab 2025 für die Kranken- und Pflegeversicherung monatlich zusammen 897 Euro auf den Tisch legen. Dies entspricht einer Mehrbelastung von 130 Euro im Monat oder 1.560 Euro im Jahr. Für kinderlose Versicherte mit Einkünften an der Beitragsbemessungsgrenze steigt der Monatsbeitrag auf insgesamt 1.175 Euro. Sie müssen somit ein Plus von 124 Euro im Monat oder 1.486 Euro im Jahr hinnehmen.